Menue
News
ANDREJ HOLM: HARTZ IV UND DIE KONTUREN EINER NEOLIBERALEN WOHNUNGSPOLITIK (2005)
By: Andrej Holm
What follows is an analysis by Andrej Holm on the emerging of a neoliberal housing regime in Germany - part and parcel of the new workfare regime. Andrej wrote it as a contribution to one of our working papers. It has not been available online until know and we only have it in German (translations are welcome!). A note: The tables do not work well in HTML, we removed some of them, please see the attached PDF for the original text.

Berlin, District Neukölln (thank you Schockwellenreiter)
from: Jens Sambale/Volker Eick (Hg.):
»Sozialer Wohnungsbau, Arbeitsmarkt(re)integration und der neoliberale Wohlfahrtsstaat in der Bundesrepublik und Nordamerika«, S. 135-146.
Hartz IV und die Konturen einer neoliberalen Wohnungspolitik
Andrej Holm
Der Beitrag untersucht die mit der Sozialreform von Hartz IV einhergehenden Veränderungen der Wohnungsversorgung am Beispiel Berlins. Die Richtlinien der Kostenübernahme von Wohnungen für transferabhängige Haushalte werden dabei mit den früheren Regelungen verglichen und als Teil einer Trendwende der Wohnungspolitik vom 'Massenmodell' zum 'Residualmodell' interpretiert. In einem zweiten Schritt argumentiert der Text, dass mit den Neuregelungen sozialräumliche Polarisierungen festgeschrieben werden. Insbesondere in Ostberlin konzentrieren sich die für Hartz-IV-Betroffene zugänglichen Wohnungen auf innerstädtische Substandardwohnungen und Großsiedlungen am Stadtrand. Hartz IV ist so auch ein Motor für eine räumliche Restrukturierung der Stadt und die Ausgrenzung der Überflüssigen.
1 Gesetzliche Neuregelungen auch für den Wohnbereich
Wie wirkt sich die neue Sozialgesetzgebung auf die Versorgung mit Wohnungen aus? Welche Bemessungsgrenzen gelten als 'angemessen'?
Zum 1. Januar 2005 wurde in Deutschland ein weiterer Schritt einer umfassenden Reform der Sozialpolitik umgesetzt. Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" besser bekannt unter dem Namen Hartz IV (1) stellt dabei eine weitgehende Neuordnung der Sozialgesetzgebung dar. Während die Gesetzespakete Hartz I bis III (gültig ab Januar 2003 bzw. 2004) vor allem auf eine Restrukturierung der Behörden vom Arbeitsamt zur Arbeitsagentur zielten und die Bedingungen für steuerfreien Minijobs schufen, stehen bei Hartz IV die Höhe und die Voraussetzungen für so genannte Leistungen zum Lebensunterhalt im Vordergrund. Die Neuregelung erweitert den Kreis jener, die durch die Transferabhängigkeit einem administrativen Zwang zur Annahme auch unterbezahlter Tätigkeiten unterworfen werden:
Mit der im Gesetz vollzogenen Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe verkürzt sich die Zeit eines gesetzlichen Anspruchs auf ein beitragsabhängiges Arbeitslosengeld (ALG I) auf ein Jahr. Zugleich werden nun bisherige Sozialhilfeempfänger/innen, sofern sie als erwerbsfähig gelten, den Arbeitsagenturen unterstellt.
Die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes (ALG II) von 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost) reichen in vielen Fällen für eine angemessene Lebensgestaltung nicht aus. Darüber hinaus verfügen die Arbeitsagenturen mit den Instrumenten der "Mitwirkpflicht" und der "Eingliederungsvereinbarung" über weitgehende Druckmittel, um ALG-II-Empfänger/innen auch in untertarifliche Arbeitsbedingungen zu zwingen.
In Berlin betreffen die Regelungen ca. 480.000 Personen - 280.000 Bedarfsgemeinschaften fallen unter die Gesetzgebung von Hartz IV (Breitenbach 2005) – im Jahr zuvor gab es etwa 266.000 Sozialhilfeempfänger/innen in der (Statistisches Landesamt Berlin 2004a). Älteren Statistiken zufolge gelten knapp 50 Prozent davon als erwerbsfähig (Statistisches Landesamt Berlin 2002). Demnach setzen sich die ALG-II-Empfänger/innen in Berlin zu etwa 47 Prozent aus ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen und zu 53% aus ehemaligen Arbeitslosen oder Erstbeantragenden zusammen.
Files:
Andrej-Holm-Konturen-neoliberaler-Wohnungspolitik.pdf (Size: 122 KB)



















